Ehe

Was bedeutet das Sakrament der Ehe?

  • Eine personale Verbindung zwischen Mann und Frau
  • Unter Gottes Beistand, der sich mit den Eheleuten auf den Weg macht, und
  • die grundsätzlich auf Kinder hin offen ist. Fruchtbarkeit in der Ehe erschöpft sich nicht auf die Erweiterung der Ehe zur Familie durch Kinder.
  • Unauflöslich (die Eheleute können, dürfen und sollen zusammenbleiben). Die Unauflöslichkeit ist zu verstehen wie ein Rahmen der der Ehe gegeben wird, innerhalb dessen die Eheleute ihre Lebensgemeinschaft gestalten.
  • Ein Sakrament, das sich die Eheleute gegenseitig spenden. Der assistierende Priester/Diakon nimmt das Eheversprechen der Brautleute lediglich entgegen. Er traut sie nicht. Die Eheleute trauen sich gegenseitig.
  • Ein Abbild der engen Verbindung zwischen Gott und der Kirche. So wie sich Gott in Jesus Christus eng an die Menschen gebunden hat, so binden sich in die Eheleute in Freiheit aneinander.
  • Infos in einem kurzweiligen Clip zusammengefasst finden Sie unter: https://www.katholisch.de/video/12218-was-bedeutet-die-ehe

Das Eingehen einer Ehe erfordert von beiden Ehegatten bestimmte Voraussetzungen:

  1. Sie müssen ehefähig sein. Es darf kein trennendes Ehehindernis vorliegen.
    Ein trennendes Ehehindernis macht eine Person unfähig, eine kirchliche Ehe eingehen zu können. Dazu zählen unter anderen:
    • Eine bestehende Ehe,
    • Blutsverwandtschaft,
    • Impotenz,
    • Fehlen des erforderlichen Alters,
    • Priesterweihe
  2. Sie müssen den Willen zu einer christlichen Ehe haben.
  3. Sie müssen eine bestimmte Eheschließungsform einhalten. Kath. Christen unterliegen der Formpflicht, d.h. sie sind verpflichtet, ihre kirchliche Ehe in einer von der kath. Kirche vorgeschriebenen Form einzugehen. Davon kann unter bestimmten Voraussetzungen Dispens (Befreiung) erteilt werden.
 
Weitere Informationen finden sie unter   https://www.katholisch.de/artikel/5219-wir-heiraten

 

 

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